Migräne & Arbeit

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Migräne im Job: Deine Rechte als Arbeitnehmer in der Schweiz

Darf ich mich krankmelden? Muss ich meine Diagnose offenlegen? Ein Überblick über deine Rechte als Arbeitnehmer mit Migräne in der Schweiz.

Migräne im Job: Deine Rechte als Arbeitnehmer in der Schweiz

Migräne kann den Alltag massiv einschränken – auch im Job. Viele Betroffene fragen sich: Darf ich mich krankmelden? Muss ich meine Migräne offenlegen? Und welche Rechte habe ich eigentlich?

Krankmeldung bei Migräne: Wann darfst du zu Hause bleiben

Wenn eine Migräneattacke dich arbeitsunfähig macht, gilt das rechtlich wie jede andere Erkrankung. Du hast das Recht, dich krankzumelden.

In der Schweiz bist du verpflichtet, deinen Arbeitgeber so früh wie möglich über deine Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Je nach Unternehmen kann ein Arztzeugnis verlangt werden, in der Regel erst ab dem dritten Tag.

Manchmal kann es hilfreich sein, ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, das deine Migräne, die kontinuierliche ärztliche Behandlung und mögliche damit verbundene Fehlzeiten bestätigt.

Migräne ist eine von der WHO anerkannte neurologische Erkrankung – du musst dich also nicht rechtfertigen oder schämen.

Lohnfortzahlung bei Migräne: Das steht dir zu

Wenn du krank bist, hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Lohnfortzahlung. In der Schweiz gilt:

  • Im ersten Dienstjahr besteht Anspruch für mindestens 3 Wochen
  • Danach verlängert sich die Dauer je nach Dienstjahren und kantonalen Regelungen

Viele Unternehmen haben zusätzlich eine Krankentaggeldversicherung. Du bist also auch bei wiederkehrender Migräne finanziell abgesichert. Verfügt das Unternehmen über keine solche Versicherung, kannst du diese auch privat abschliessen.

Migräne-Diagnose dem Arbeitgeber offenlegen: Muss ich das?

Kurz gesagt: Nein, aber es kann helfen.

Du bist nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber deine Diagnose im Detail mitzuteilen. Ein Arztzeugnis bestätigt nur die Arbeitsunfähigkeit, nicht die Krankheit selbst.

Aber: Offenheit kann Vorteile bringen, beispielsweise wenn es um Anpassungen am Arbeitsplatz geht. Teile aber nur so viel über deine Migräne mit, wie du dich wohlfühlst. Deine Gesundheit ist grundsätzlich Privatsache.

Gut zu wissen für Studierende: Viele Universitäten bieten einen Nachteilsausgleich an, der dir bei Migräne beispielsweise verlängerte Abgabefristen oder andere Anpassungen ermöglichen kann. Es lohnt sich, frühzeitig abzuklären, welche Möglichkeiten und Voraussetzungen an deiner Hochschule gelten.

Anpassungen am Arbeitsplatz bei Migräne einfordern

Migräne wird oft durch Reize wie Licht, Lärm oder Stress ausgelöst. Arbeitgeber sind verpflichtet, auf die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden Rücksicht zu nehmen.

Das kann konkret bedeuten:

  • Ruhigere Arbeitsumgebung
  • Flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice
  • Anpassung von Bildschirmhelligkeit
  • Anpassung Pausenregelungen
  • Wenn möglich Zurverfügungstellung eines Rückzugsraums

Diese Massnahmen fallen unter den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Kündigungsschutz bei Migräne und Krankheit: Das musst du wissen

Während einer Krankheit bist du nicht schutzlos. In der Schweiz gilt eine sogenannte Sperrfrist:

DienstjahrSperrfrist
Im 1. Dienstjahr30 Tage
2.–5. Dienstjahr90 Tage
Ab dem 6. Jahr180 Tage

In dieser Zeit darf dir nicht gekündigt werden. Nach Ablauf der Sperrfrist ist eine Kündigung möglich. Bei wiederkehrenden Fehlzeiten aufgrund von Migräne beginnt nicht mit jeder Absenz eine neue Sperrfrist. Häufige krankheitsbedingte Ausfälle können daher unter bestimmten Voraussetzungen dennoch zu einer Kündigung führen.

Eine Ausnahme ist die Probezeit: Während dieser in der Regel dreimonatigen Phase kann der Arbeitgeber trotz Krankschreibung kündigen.

Du bist nicht allein – sprich darüber

Viele Menschen mit Migräne kämpfen im Stillen. Gerade im Job fällt es schwer, darüber zu sprechen. Auch aus Angst, nicht ernst genommen oder benachteiligt zu werden.

Aber: Offenheit kann entlasten. Und sie schafft Verständnis.

Deine Gesundheit zählt

Migräne ist real. Und du hast Rechte. Du darfst:

  1. Dich krankmelden
  2. Unterstützung einfordern
  3. Grenzen setzen

Und vor allem: Du darfst darüber sprechen.

Je mehr wir Migräne sichtbar machen, desto leichter wird es für alle Betroffenen.

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